Tatverdächtiger nach Messerangriff in Bonndorf in Haft. Hier die komplette, originale Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen und des Polizeipräsidium Freiburg:
Die am 02.06.2023 verstorbene 35-jährige Frau soll nach dem derzeitigen Ermittlungsstand im öffentlichen Verkehrsraum in unmittelbarer Nähe zu ihrer Wohnanschrift angegriffen worden sein. Die Verstorbene soll im Mai 2023 gegen den Beschuldigten ein familiengerichtliches Annäherungsverbot erwirkt haben. Der Tatverdächtige ist strafrechtlich mehrfach in Erscheinung getreten. Zuletzt wurde gegen ihn im Jahr 2021 ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung geführt.
Zur Klärung der genauen Todesursache findet am Montag, 05.06.2023 eine rechtsmedizinische Obduktion statt. Es wurden bereits zahlreiche Zeugen vernommen, umfangreiche Spurensicherungsmaßnahmen an der Tatörtlichkeit durch die Kriminaltechnik durchgeführt sowie die mutmaßliche Tatwaffe sichergestellt. Zu den genauen Hintergründen der Tat sowie zu dem Tatablauf dauern die Ermittlungen an.
Ursprungsmeldung vom 03.06.2023:
Am Freitag, 02.06.2023, gegen 16:50 Uhr soll ein 49-jähriger Mann in Bonndorf im Schwarzwald eine Frau mit einem Messer angegriffen und im Oberkörperbereich schwer verletzt haben. Die Geschädigte verstarb trotz Reanimationsmaßnahmen an den Folgen der erlittenen Verletzungen am Tatort. Die Ermittlungen auch unter Hinzuziehung eines Rechtsmediziners dauern an.
Bei dem Beschuldigten soll es sich um den getrenntlebenden Ehemann des Opfers handeln. Nach den bisherigen Ermittlungen soll der deutsche Tatverdächtige nach dem Angriff durch Zeugen zu Boden gebracht worden sein.
Der Tatverdächtige konnte durch die Einsatzkräfte vorläufig festgenommen werden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen erließ das zuständige Amtsgericht am 03.06.2023 Haftbefehl gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts eines vorsätzlichen Tötungsdelikts. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat und des Tathergangs dauern an.
Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
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