Für uns Beitragszahler geht es um eine Erhöhung von 86 Cent, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bedeutet das 1,5 Milliarden mehr im Säckel. Das Bundesverfassungsgericht hat den klagenden Sendern im Streit um eine Erhöhung der Beiträge nun Recht gegeben.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe folgte der Argumentation der Anstalten, die dies mit der Rundfunkfreiheit begründet hatten. Die Gebühren steigen nun um "satte" 86 Cent auf 18,36 Euro pro Monat. Die Erhöhung gilt rückwirkend ab dem 20. Juli 2021 bis zur Neuregelung. Die Sender stopfen so eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024. Das Veto von Sachsen-Anhalt wurde als verfassungswidrig eingestuft.
Das Land Sachsen-Anhalt hat durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verletzt, hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.
Was ist eure Meinung dazu, berechtigt oder nicht?
Kommentar schreiben