Die Staatsanwaltschaften Freiburg und Gießen sowie das Polizeipräsidium Freiburg und das Landeskriminalamt Hessen haben am Montag, 01.08.2022, bei einer Pressekonferenz in Freiburg über den aktuellen Ermittlungsstand im Fall der getöteten 14-Jährigen aus Gottenheim informiert.
Leitender Oberstaatsanwalt Dieter Inhofer, Leiter Staatsanwaltschaft Freiburg: "Am Donnerstag letzter Woche, also am 28.07.2022, gelang es dank umfangreicher Ermittlungen festzustellen, dass Ayleen noch am Abend des 21.07.2022 von einer männlichen Person in dessen Pkw nach Hessen gebracht wurde. Gegen diese Person richtet sich der dringende Tatverdacht. Die Fahrt führte zum Teufelsee im Wetteraukreis in Hessen, wo ein längerer Aufenthalt in der Nacht zum Freitag, 22.07.2022, festgestellt werden konnte. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse wurde am Freitag, 29.07.2022, das Gebiet des Sees abgesucht." Durch die Staatsanwaltschaft Freiburg wurde am 28.07.2022 die Durchsuchung der Wohnung des Tatverdächtigen angeordnet.
Am Freitagnachmittag, 29.07.2022, wurde bei einem Überflug eines Polizeihubschraubers der hessischen Polizei ein auf dem See treibender Leichnam entdeckt und von Kräften des Polizeipräsidiums Mittelhessen geborgen.
Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger, Staatsanwaltschaft Gießen, Abteilungsleiter und Dezernent für Kapitaldelikte: "Die Staatsanwaltschaft Gießen konnte durch die unverzügliche Anordnung der Obduktion bereits 24 Stunden nach dem Leichenfund wichtige Erkenntnisse an die Ermittlungsbehörden in Freiburg übermitteln. Außerdem konnte die Verstorbene mittels DNA-Analyse noch am Samstagabend (30.07.2022) zweifelsfrei identifiziert werden."
Zur Festnahme des Beschuldigten sagte Andreas Röhrig, Präsident Landeskriminalamt Hessen: "Die Wohnungsdurchsuchung wurde durch eine hessische Spezialeinheit durchgeführt - der Beschuldigte und die zu dem Zeitpunkt Vermisste konnten jedoch nicht in der Wohnung angetroffen werden. Während der Maßnahme wurden aber Gegenstände aufgefunden, welche augenscheinlich der Vermissten zugeordnet werden konnten. Durch die hiernach durchgeführten umfangreichen Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen konnte der Beschuldigte am Freitagmorgen, 29.07.2022, durch operative Kräfte im Bereich OT Köppern (Friedrichsdorf / Westhessen) festgenommen werden.
Leitender Oberstaatsanwalt Dieter Inhofer, Leiter Staatsanwaltschaft Freiburg: "Es handelt sich um einen 29-jährigen deutschen Staatsangehörigen, der als Jugendlicher im Jahr 2007 wegen eines versuchten Sexualdelikts in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wurde. Die Unterbringung dauerte 10 Jahre und wurde 2017 beendet."
Ermittelnde Oberstaatsanwältin Franziska Scheuble, Staatsanwaltschaft Freiburg: "Gegen den Beschuldigten wurde am 29.07.2022 vom Amtsgericht Freiburg Haftbefehl erlassen. Nach seiner Festnahme am Freitagmorgen (29.07.2022) in Frankfurt wurde der Beschuldigte am 30.07.2022 nach Freiburg verbracht. Hier wurde ihm beim Amtsgericht der Haftbefehl eröffnet. Der Tatvorwurf lautet auf Entziehung Minderjähriger, sexuelle Nötigung und Mord in Verdeckungsabsicht. Der Beschuldigte befindet sich seither in Untersuchungshaft."
Franz Semling, Präsident des Polizeipräsidiums Freiburg: "Das Polizeipräsidium Freiburg, das Polizeipräsidium Einsatz und die Kolleginnen und Kollegen der hessischen Polizei, aber auch die Angehörigen der Blaulichtfamilie haben alles versucht, um Ayleen möglichst lebend zu finden. Ich möchte Ihnen allen von Herzen für Ihren Einsatz danken. Gleichwohl bleibt die Erkenntnis, dass wir nach allem was wir derzeit wissen, leider keine Chance hatten, Ayleen rechtzeitig und lebend zu finden. Das ist bitter für alle, die alles gegeben haben, und muss erst verarbeitet werden."
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei sind weiterhin in vollem Gange. Leitender Kriminaldirektor Arno Englen, Leiter Kriminalpolizeidirektion Polizeipräsidium Freiburg "Wir sprechen heute über einen Ermittlungsstand von 72 Stunden mit einer Festnahme und naturgemäß noch vielen offenen Fragen. Unsere Ermittlungsgruppe führt ihre Arbeit mit Hochdruck und unter der gebotenen Sorgfalt fort."
Oec
Hinweis für die Medienschaffenden: Es gilt das gesprochene Wort.
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